Die steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen, die im öffentlichen Dienst bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Gebiet der ehemaligen DDR gezahlt werden, ist inzwischen erneut mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Die Erörterung hat nunmehr zu folgender Regelung geführt:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|