Nach § 4 Nr. 18 UStG sind die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt auch für die der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften und Personenvereinigungen, die einem amtlich anerkannten Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu folgendes:
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