BMF - Schreiben vom 28.04.1994
IV C 4 - S 7175 - 10/94
Fundstellen:
BStBl 1994 I 298

BMF - Schreiben vom 28.04.1994 (IV C 4 - S 7175 - 10/94) - DRsp Nr. 2008/82364

BMF, Schreiben vom 28.04.1994 - Aktenzeichen IV C 4 - S 7175 - 10/94

DRsp Nr. 2008/82364

§ 4 UStG Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG; Mitgliedschaft in einem amtlich anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege

Nach § 4 Nr. 18 UStG sind die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt auch für die der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften und Personenvereinigungen, die einem amtlich anerkannten Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu folgendes: