BMF - Schreiben vom 28.06.1994
IV B 6 - S 2363 - 14/94
Fundstellen:
BStBl 1994 I 455

BMF - Schreiben vom 28.06.1994 (IV B 6 - S 2363 - 14/94) - DRsp Nr. 2008/82047

BMF, Schreiben vom 28.06.1994 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2363 - 14/94

DRsp Nr. 2008/82047

§ 39 EStG; Ausstellung der Lohnsteuerkarte 1995

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 1995 folgendes:

I. Lohnsteuerkartenmuster

Das Muster der Lohnsteuerkarte 1995 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekanntgemacht. Es ist sicherzustellen, daß die Lohnsteuerkarten 1995 dem Muster entsprechen. Im übrigen wird folgendes bemerkt:

  • Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.

  • Der Karton für die Lohnsteuerkarten muß mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/gm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist grün. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A 5 (148 × 210 mm).