Nach Artikel 15 des o.g. Zinsabkommens (Anlage 1) in Verbindung mit dem Beschluss 2004/911/EG des Rates vom 2. Juni 2004 (Anlage 2) ist die Entlastung von der Quellensteuer nach den Regelungen der Mutter-Tochter-RichtlinieRichtlinie 1990/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. EU 1990 Nr. L 225 S. 4) und der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie
Art. 15 Abs. 1 des Zinsabkommens hat die Besteuerung von zwischengesellschaftlichen Dividenden (Schachteldividenden) und Art. 15 Abs. 2 die Besteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen zum Gegenstand. Da die Vorschrift des Art.
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