Es wurde um Prüfung gebeten, wie die Tätigkeit eines Zahnarztes umsatzsteuerlich zu behandeln ist, der Zahnfüllungen computergesteuert nach dem sog. CEREC-Verfahren vornimmt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vertritt das BMF hierzu folgende Auffassung:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|