BMF - Schreiben vom 28.07.2022
III C 3 - S 7532/19/10002: 005

BMF - Schreiben vom 28.07.2022 (III C 3 - S 7532/19/10002: 005) - DRsp Nr. 2022/80484

BMF, Schreiben vom 28.07.2022 - Aktenzeichen III C 3 - S 7532/19/10002: 005

DRsp Nr. 2022/80484

Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Zur steuerlichen Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen an. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gibt es ebenfalls einen bundeseinheitlichen Fragebogen. Für die umsatzsteuerliche Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurde bislang noch kein spezieller Fragebogen bundesweit aufgelegt.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden ab sofort folgende beiliegende Vordruckmuster eingeführt:

- FsE jPöR Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
- FsE OE Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder
- FsE jPöR Ausfüllhilfe Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
- FsE OE Ausfüllhilfe Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder (§ 18 Abs. 4f UStG)