BMF - Schreiben vom 28.11.2005
IV A 5 - S 7410 - 58/05

BMF - Schreiben vom 28.11.2005 (IV A 5 - S 7410 - 58/05) - DRsp Nr. 2008/89450

BMF, Schreiben vom 28.11.2005 - Aktenzeichen IV A 5 - S 7410 - 58/05

DRsp Nr. 2008/89450

Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf die Umsätze eines Hofladens

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des BFH-Urteils vom 6. Dezember 2001 - V R 43/00 (BStBl 2002 II S. 701) Folgendes:

Die Grundsätze des Urteils sind auf nach dem 31. Dezember 2002 ausgeführte Umsätze anzuwenden.

Die Umsätze aus der Veräußerung zugekaufter landwirtschaftlicher Produkte unterliegen der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, wenn der Bruttoeinkaufswert dieser Produkte im vorangegangenen Kalenderjahr 20 % des Gesamtumsatzes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.