BMF - Schreiben vom 28.11.2022
IV A 8 - S 1544/19/10001 :008

BMF - Schreiben vom 28.11.2022 (IV A 8 - S 1544/19/10001 :008) - DRsp Nr. 2022/80774

BMF, Schreiben vom 28.11.2022 - Aktenzeichen IV A 8 - S 1544/19/10001 :008

DRsp Nr. 2022/80774

Richtsatzsammlung 2021; Veröffentlichung der Richtsatzsammlung 2021

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2021 bekannt (Anlage).

Dieses Schreiben einschließlich der Anlage wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2021

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben

Vorbemerkungen

A) Allgemeines

Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.