Im Hinblick auf die Behandlung von Sozialversicherungsrenten wurden mit Irland am 7. August 2020 sowie am 18. Dezember 2020 die beiden als Anlage beigefügten Absprachen zum Abkommen vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 3. Dezember 2014 geänderten Fassung (
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Absprache zwischen den zuständigen Behörden Deutschlands und Irlands nach Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 3. Dezember 2014 geänderten Fassung
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