BMF - Schreiben vom 29.03.2007
IV C 6 - O 1000/07/0018

BMF - Schreiben vom 29.03.2007 (IV C 6 - O 1000/07/0018) - DRsp Nr. 2008/90995

BMF, Schreiben vom 29.03.2007 - Aktenzeichen IV C 6 - O 1000/07/0018

DRsp Nr. 2008/90995

Eindämmung der Normenflut; BMF-Schreiben, die vom 1. Januar 1980 bis zum 31. Dezember 2004 ergangen sind

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder im schriftlichen Verfahren gilt für die vom 1. Januar 1980 bis zum 31. Dezember 2004 ergangenen BMF-Schreiben folgende Verwaltungsregelung:

Um den Bestand an steuerlichen Verwaltungsvorschriften zu verringern, werden für Steuertatbestände, die nach dem 31. Dezember 2004 verwirklicht werden, die vom 1. Januar 1980 bis zum 31. Dezember 2004 ergangenen BMF-Schreiben aufgehoben, soweit sie nicht in der Anlage aufgeführt sind (Positivliste). Für vor dem 1. Januar 2005 verwirklichte Steuertatbestände bleibt deren Anwendung unberührt. BMF-Schreiben in diesem Sinne sind Verwaltungsvorschriften, die die Vollzugsgleichheit im Bereich der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern sicherstellen sollen. Die Aufhebung der BMF-Schreiben bedeutet keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern dient der Bereinigung der Weisungslage. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die BMF-Schreiben bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Nr.: Datum, Aktenzeichen, Fundstelle Betreff:
Organisation und Verwaltung (O 2117 - O 3015)
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