Nach dem BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2016 zur einkommensteuerlichen Behandlung von Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenversicherung für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V) sind die Grundsätze des BFH-Urteils vom 1. Juni 2016 - X R 17/15 - (BStBl 2016 II, S. 989) über den Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden. Im Rahmen der verfahrensrechtlichen Umsetzung dieses Urteils kann eine Änderung der betroffenen Einkommensteuerbescheide nach § 165 Absatz 2 Satz 2 AOsiehe Abschnitt I dieses Schreibens und/oder nach § 10 Absatz 2a Satz 8 EStG (in der bis zum geltenden Fassung)siehe Abschnitt II dieses Schreibens bei Vorlage einer Bescheinigung der gesetzlichen KrankenversicherungSiehe Abschnitt III dieses Schreibens erfolgen.
Für die Änderung der Einkommensteuerbescheide gilt hierbei im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
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