BMF - Schreiben vom 29.03.2017
IV C 1 - S 2402-a/15/10001: 006

BMF - Schreiben vom 29.03.2017 (IV C 1 - S 2402-a/15/10001: 006) - DRsp Nr. 2017/80249

BMF, Schreiben vom 29.03.2017 - Aktenzeichen IV C 1 - S 2402-a/15/10001: 006

DRsp Nr. 2017/80249

Anwendung der mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen für Zinszahlungen, die nach dem geleistet werden

Die Bundesrepublik Deutschland und die Britischen Jungferninseln, Curacao, Guernsey, Jersey, Montserrat und die Insel Man haben sich darauf verständigt, dass das jeweils mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem geleistet werden. Das jeweilige Abkommen bleibt jedoch in Anlehnung an die Richtlinie zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen noch insoweit anwendbar, als die Verpflichtungen in Bezug auf Zinszahlungen, die bis zum erfolgen, zu erfüllen sind.