BMF - Schreiben vom 29.04.1993
S 2190
Fundstellen:
BStBl 1993 I 337

BMF - Schreiben vom 29.04.1993 (S 2190) - DRsp Nr. 2008/80224

BMF, Schreiben vom 29.04.1993 - Aktenzeichen S 2190

DRsp Nr. 2008/80224

Anwendung des BFH-Urteils - IV R 104/90 - vom 23. Januar 1992 (BStBl 1993 II S. 327)

Der BFH hat in seinem o.a. Urteil entschieden, daß bei der unentgeltlichen Überlassung der Nutzung eines landwirtschaftlichen Betriebs im Rahmen eines sog. Wirtschaftsüberlassungsvertrags dem Eigentümer und Nutzungsverpflichteten die AfA für die in seinem Eigentum verbliebenen Wirtschaftsgüter auch weiterhin zusteht. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Anwendung des o.a. BFH-Urteils folgendes: Die in dem o.a. BFH-Urteil enthaltenen Rechtsgrundsätze sind grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Soweit bisher in den genannten Fällen der Nutzungsüberlassung die AfA, erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen vom Nutzungsberechtigten beansprucht werden konnten, sind die Rechtsgrundsätze dieses Urteils erstmals für nach