Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems vorzugeben. Die Technischen Richtlinien wurden überarbeitet.
Diese Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können dort aufgerufen werden:
BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Version 1.1.0,
BSI TR-03153 Regelung zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen Teil 2, Version 1.0.0, https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03153/tr03153_ node.html,
BSI TR-03151 Secure Element API (SE API) Part 1: Interface Definition, Version 1.1.0,
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|