BMF - Schreiben vom 29.07.1991
IV B 6 - S 2363 - 32/91
Fundstellen:
BStBl 1991 I 784

BMF - Schreiben vom 29.07.1991 (IV B 6 - S 2363 - 32/91) - DRsp Nr. 2008/82076

BMF, Schreiben vom 29.07.1991 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2363 - 32/91

DRsp Nr. 2008/82076

§ 39 EStG; Ausstellung der Lohnsteuerkarten 1992; - IV B 6 - S 2363 - 29/91 -

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 1992 folgendes:

I. Lohnsteuerkartenmuster

Das Muster der Lohnsteuerkarte 1992 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekanntgemacht. Es ist sicherzustellen, daß die Lohnsteuerkarten 1992 dem Muster entsprechen. Im übrigen wird folgendes bemerkt:

  • Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.

  • Der Karton für die Lohnsteuerkarten muß mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist orange. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A 5 (148 × 210 mm).