BMF - Schreiben vom 29.10.2007
IV C 5 - S 1961/07/0003

BMF - Schreiben vom 29.10.2007 (IV C 5 - S 1961/07/0003) - DRsp Nr. 2008/91601

BMF, Schreiben vom 29.10.2007 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1961/07/0003

DRsp Nr. 2008/91601

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2007

Nach § 4 Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (Bundesgesetzblatt 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2007 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2-4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.