Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§
Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind nach §
Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach §
a) | für Verheiratete | 1.848 DM |
b) | für Ledige | 924 DM. |
Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in §
Der Ortszuschlag, der für die Anerkennung von Aufwendungen für die Anschaffung klimabedingter Kleidung bei einem Umzug vom Inland ins Ausland nach § 11 Abs. 1 Satz 2 der Auslandsumzugskostenverordnung maßgebend ist, beträgt 815 DM.
Der Ausstattungsbetrag nach § 12 Abs. 1 der Auslandsumzugskostenverordnung beträgt bei einem Umzug vom Inland ins Ausland
a) | für Verheiratete (soweit nicht Buchstabe b anzuwenden ist) | 10.196 DM |
b) |
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|