BMF - Schreiben vom 29.12.2022
IV B 2 - S 1301-CHE/21/10032 :001

BMF - Schreiben vom 29.12.2022 (IV B 2 - S 1301-CHE/21/10032 :001) - DRsp Nr. 2023/80024

BMF, Schreiben vom 29.12.2022 - Aktenzeichen IV B 2 - S 1301-CHE/21/10032 :001

DRsp Nr. 2023/80024

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); Konsultationsvereinbarung betreffend das Verfahren zur Entlastung von im Abzugswege einbehaltenen deutschen Steuern

Aufgrund der Einführung eines verpflichtenden elektronischen Antragsverfahrens für die Entlastung von im Abzugswege einbehaltenen deutschen Steuern nach Doppelbesteuerungsabkommen haben die zuständigen Behörden zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 28 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 11. August 1971, zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll vom 27. Oktober 2010 (BGBl 2011 II S. 1092), gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 28 Absatz 5 DBA-Schweiz, die nachstehende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen:

„Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend das Verfahren zur Entlastung von im Abzugswege einbehaltenen deutschen Steuern