Mit Wirkung vom 1. Januar 1992 ist die Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (KAV) in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die bisher geltenden Vorschriften der Konzessionsabgabenanordnung - KAE, der Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung - A/KAE und der Durchführungsbestimmungen zur Konzessionsabgabenanordnung - D/KAE für diese beiden Energiearten außer Kraft gesetzt worden (§ 9 KAV). Im Gegensatz zu § 5 KAE kennt die KAV keine Mindestgewinnregelung mehr.
Zu der Frage, welche Auswirkung diese Änderung der preisrechtlichen Vorschriften auf die steuerrechtlichen Regelungen in Abschnitt 32 KStR hat, nimmt das BMF nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
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