(1) Das durch BMF-Schreiben vom 30. April 1981 -
USt 1 G - Umsatzsteuerheft -
wird neu bekannt gegeben (Anlage).
(2) Die Änderungen beruhen auf der Anhebung der Betragsgrenze des Vorjahresumsatzes im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG von 17 500 € auf 22 000 € durch Artikel 7 Nr. 2 und Artikel 16 Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 22. November 2019 (BGBl 2019 I S.
(3) Die anderen Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind lediglich redaktioneller Art.
(4) Die Umsatzsteuerhefte sind ab sofort entsprechend dem beiliegenden Muster herzustellen. Die auf dem o. g. BMF-Schreiben vom 5. November 2019 basierenden bisherigen Vordruckmuster können - mit handschriftlicher Änderung der Betragsgrenze des § 19 Abs. 1 UStG - aufgebraucht werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Umsatzsteuerheft - USt 1 G
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