BMF - Schreiben vom 30.04.1993
IV B 4 - S 2252 - 480/93
Fundstellen:
BStBl 1993 I 343

BMF - Schreiben vom 30.04.1993 (IV B 4 - S 2252 - 480/93) - DRsp Nr. 2008/87235

BMF, Schreiben vom 30.04.1993 - Aktenzeichen IV B 4 - S 2252 - 480/93

DRsp Nr. 2008/87235

§ 20 EStG; Steuerliche Behandlung verschiedener Formen von Kapitalanlagen

Im Zusammenhang mit dem ab 1. Januar 1993 eingeführten Zinsabschlag werden vermehrt neue Kapitalanlagemodelle angeboten. Zu der Frage, ob und in welchem Umfang aus diesen Kapitalanlagen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 EStG erzielt werden, wird aufgrund der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören Zinsen, Entgelte und Vorteile, die unabhängig von ihrer Bezeichnung und der zivilrechtlichen Gestaltung bei wirtschaftlicher Betrachtung für die Überlassung von Kapitalvermögen zur Nutzung erzielt werden.

Dies bedeutet im einzelnen:

  • Bei der Kapitalüberlassung zur Nutzung ist für das Vorliegen von Kapitalertrag entscheidend, daß bei Ausgabe des Papiers von vornherein eine Rendite versprochen wird, die bei Einlösung mit Sicherheit erzielt werden kann (Emissionsrendite).

    Diese schlägt sich im Kurs des Papiers und damit bei Zwischenveräußerungen im Kaufpreis nieder. Lediglich marktzinsbedingte Kursschwankungen während der Laufzeit sind der Vermögenssphäre zuzuordnen, so daß bei Zwischenveräußerung bzw. -erwerb nur die besitzzeitanteilige Emissionsrendite als Kapitalertrag anzusehen ist.