Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
(1) Für das Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 1991 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:
- | USt 1 A | Umsatzsteuer-Voranmeldung 1991 |
- | USt 1 H | Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 1991 |
(2) Im Vordruckmuster USt 1 A sind in den Zeilen 18, 19 und 21 die Kürzungssätze (6 v.H., 10 v.H. und 4,2 v.H.) gestrichen worden. Hierdurch wird einer etwaigen Änderung der Kürzungssätze Rechnung getragen.
(3) Im Vordruckmuster USt 1 A sind die Zeilen für die Angaben zu Umsätzen in das Währungsgebiet der Mark der DDR im Rahmen des Berliner Abkommens zu 6 v.H. (Kennzahl 54) und 3 v.H. (Kennzahl 55) entfallen.
(4) In die Vordruckmuster USt 1 A (Zeile 28) und USt 1 H (unter Kennzahl 38) ist die Kennzahl 26 aufgenommen worden. Sie ermöglicht Unternehmern in den Ländern, die ein Einzugsermächtigungsverfahren für Anmeldungssteuern anbieten, den zeitraumbezogenen Widerruf einer dem Finanzamt erteilten Einzugsermächtigung (vgl. BdF-Niederschrift AutomSt II/89 vom 4. Juli 1989 - IV C 2 - O 1901 - 3/89 -, Punkt E 1).
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