BMF - Schreiben vom 30.09.2021
IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :007

BMF - Schreiben vom 30.09.2021 (IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :007) - DRsp Nr. 2021/80527

BMF, Schreiben vom 30.09.2021 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :007

DRsp Nr. 2021/80527

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13. Mai 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern; Fünfte Verlängerung; Meine Schreiben vom 25. Mai 2020, 23. Oktober 2020, 15. Dezember 2020, 16. März 2021 und 25. Juni 2021

Die am 13. Mai 2020 mit der Französischen Republik abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 21. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 9. Juni 1969 und der Zusatzabkommen vom 28. September 1989, 20. Dezember 2001 und 31. März 2015 verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.