BMF - Schreiben vom 30.12.1994
S 2295; s. auch NWB DokSt Rz. 5/96

BMF - Schreiben vom 30.12.1994 (S 2295; s. auch NWB DokSt Rz. 5/96) - DRsp Nr. 2008/85642

BMF, Schreiben vom 30.12.1994 - Aktenzeichen S 2295; s. auch NWB DokSt Rz. 5/96

DRsp Nr. 2008/85642

Rückwirkender Wegfall von Lohnersatzleistungen

In der aufgeworfenen Frage war eine Abstimmung mit den obersten FinBeh der Länder erforderlich.

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder wird folgendes mitgeteilt:

Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe wegen rückwirkender Zubilligung einer Rente rückwirkend wegfällt, ist das bisher gezahlte Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe als Leibrente anzusehen und mit dem Ertragsanteil der Besteuerung zu unterwerfen. Abschn. 91 Abs. 5 der LStR 1993 ist sinngemäß anzuwenden. Bei der nächsten Änderung der LStR wird dieser Abschn. entsprechend ergänzt.