BMF - Schreiben vom 30.12.2008
IV C 5 - S 2351/08/10005

BMF - Schreiben vom 30.12.2008 (IV C 5 - S 2351/08/10005) - DRsp Nr. 2009/80024

BMF, Schreiben vom 30.12.2008 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2351/08/10005

DRsp Nr. 2009/80024

BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008 (2 BvL 1/07 u.a.) zur Entfernungspauschale; Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG) ab 2007

Zur Rechtslage nach dem BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08) zur Entfernungspauschale und seinen Auswirkungen auf die Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG für Fahrtkostenzuschüsse und geldwerte Vorteile aus Sachleistungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nimmt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 entfällt auch für die Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen und geldwerten Vorteilen aus Sachleistungen im Zusammenhang mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die gesetzliche Einschränkung, nach der die Pauschalbesteuerung für Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die ersten 20 km nicht zulässig war.