BMF - Schreiben vom 31.03.1992
S 2012
Fundstellen:
BStBl 1992 I 270

BMF - Schreiben vom 31.03.1992 (S 2012) - DRsp Nr. 2008/80186

BMF, Schreiben vom 31.03.1992 - Aktenzeichen S 2012

DRsp Nr. 2008/80186

BFH-Urteil vom 27. Juni 1991 - VI R 3/87 -

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 27. Juni 1991 - VI R 3/87 - (BStBl II S. 365) entschieden (2. Leitsatz), daß ein Arbeitgeber, der eine Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers abgeschlossen hat, für Dienstreisen nur einen geminderten Kilometersatz steuerfrei ersetzen kann, wenn der Arbeitnehmer keine eigene Fahrzeug-Vollversicherung abgeschlossen hat.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist der 2. Leitsatz des genannten Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die allgemeine Anwendung des 2. Leitsatzes würde dem steuerlichen Kilometersatz seinen typisierenden Charakter nehmen, erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen und damit dem Vereinfachungsgedanken der Pauschalregelung zuwiderlaufen.

Fundstellen
BStBl 1992 I 270