BMF - Schreiben vom 31.05.2007
IV A 5 - S 7100/07/0031
Fundstellen:
BStBl 2007 I S. 503

BMF - Schreiben vom 31.05.2007 (IV A 5 - S 7100/07/0031) - DRsp Nr. 2008/91136

BMF, Schreiben vom 31.05.2007 - Aktenzeichen IV A 5 - S 7100/07/0031

DRsp Nr. 2008/91136

Umsatzsteuer; Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter;; Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Gesellschafters BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2003, BStBl 2003 I S. 240, und vom 21. September 2005, BStBl 2005 I S. 936

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der Selbständigkeit sowie hinsichtlich der Voraussetzungen für die Annahme eines Leistungsaustauschs bei Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Gesellschafters Folgendes:

A. Selbständigkeit

1. Natürliche Personen

Natürliche Personen, die als Gesellschafter Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen ausführen, werden unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG selbständig tätig. Die Frage der Selbständigkeit natürlicher Personen ist nach Abschnitt 17 Abs. 2 Satz 1 der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) für die Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer nach denselben Grundsätzen zu beurteilen, dabei ist nach Abschnitt 17 Abs. 1 Satz 5 UStR das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend.

Beispiel 1: