BMF - Schreiben vom 31.08.1990
IV B 3 - S 2253 a- 49/90
Fundstellen:
BStBl 1990 I 366

BMF - Schreiben vom 31.08.1990 (IV B 3 - S 2253 a- 49/90) - DRsp Nr. 2008/80153

BMF, Schreiben vom 31.08.1990 - Aktenzeichen IV B 3 - S 2253 a- 49/90

DRsp Nr. 2008/80153

Negative Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung im Rahmen von sog. Bauherrenmodellen und vergleichbaren Modellen sowie geschlossenen Immobilienfonds

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zu der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung aufgrund der Errichtung, Sanierung, Modernisierung oder des Erwerbs von Gebäuden und Eigentumswohnungen im Rahmen von Gesamtobjekten (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO), von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger sowie von sog. geschlossenen Immobilienfonds wie folgt Stellung genommen:

I. Gesamtobjekte und vergleichbare Modelle mit nur einem Kapitalanleger

1 Abgrenzung des Bauherrn zum Erwerber