Bei einer beruflich bzw. betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung können Aufwendungen ohne zeitliche Begrenzung abgezogen werden, wenn zwei Haushalte vorliegen. Zu den Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung entstehen können, gehören der Mehraufwand für Verpflegung sowie Fahrt-, Unterkunfts- und Umzugskosten. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung richtig buchen und welche Besonderheiten zu beachten sind.
A wohnt in Hamburg und hat einen Betrieb in Bremen. Da ein Umzug aus familiären Gründen nicht möglich ist, mietet er ab dem 01.08.2023 für 750 € eine Zweizimmerwohnung als Zweitwohnung. Die Miete überweist A direkt von seinem betrieblichen Bankkonto. Der Hauptwohnsitz bleibt Hamburg. A fährt jedes Wochenende mit seinem privaten Pkw zu seiner Familie nach Hause (Entfernung 86 km; im August 2023 vier Fahrten).
Wie kann A die doppelte Haushaltsführung steuerlich berücksichtigen? Wie ist mit Miete, Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen für den Monat August 2023 umzugehen?
Für die Zweitwohnung ist die Miete i.H.v. 750 € monatlich abziehbar.
Für die im Rahmen der doppelten Haushaltsführung entstehenden Verpflegungsmehraufwendungen kann A in den ersten drei Monaten (01.08. bis 31.10.2023) Aufwendungen in Höhe der Pauschalen geltend machen.
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