Bürgschaftsinanspruchnahme und Refinanzierungszinsen bei GmbH-Beteiligung
BFH, vom 27.11.1995 - Aktenzeichen VIII B 16/95
DRsp Nr. 1997/8302
Bürgschaftsinanspruchnahme und Refinanzierungszinsen bei GmbH-Beteiligung
1. Die Inanspruchnahme eines wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters aus einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßten Bürgschaftsübernahme kann nicht als nachträgliche Betriebsausgaben, sondern lediglich als nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt werden.2. Zinsen für ein Refinanzierungsdarlehen zur Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung können nach Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der Gesellschaft nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden.3. Die unterschiedliche Ermittlung der Einkünfte im Bereich der Überschußeinkünfte einerseits und der Gewinneinkünfte andererseits erfordert und rechtfertigt eine entsprechende unterschiedliche Behandlung nachträglicher Werbungskosten und Betriebsausgaben.
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