Das BMF erläßt im Folgenden die Neufassung der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs (DA-FamEStG 2004). Die Dienstanweisung enthält die gesetzlichen Änderungen und die im BStBl II veröffentlichte BFH-Rechtsprechung bis zum 31.5.2004. Sie ist auch für alle offenen Antrags- und Rechtsbehelfsverfahren vorangegangener Zeiträume anzuwenden, soweit die zeitliche Anwendbarkeit nicht innerhalb der Dienstanweisung ausdrücklich eingeschränkt wird.
In der Neufassung sind insbesondere die Änderungen berücksichtigt, die aus dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, dem Steueränderungsgesetz 2003, dem Haushaltsbegleitgesetz 2004, dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze und den
Folgende Einzelweisungen sind durch Aufnahme in die Dienstanweisung durch gesetzliche Regelungen bzw. durch Änderung der Verwaltungsauffassung gegenstandslos geworden und werden mit Bekanntgabe der DA-FamEStG 2004 aufgehoben:
St I 4 - S 0350 - 1/2002 vom 3.2.2003, BStBl 2003 I S. 126
vom 6.3.2003, BStBl 2003 I S. 184
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