Bundesamt für Finanzen - Schreiben vom 05.12.2005
St II 3 - S 2000 - 15/05

Bundesamt für Finanzen - Schreiben vom 05.12.2005 (St II 3 - S 2000 - 15/05) - DRsp Nr. 2008/89636

Bundesamt für Finanzen, Schreiben vom 05.12.2005 - Aktenzeichen St II 3 - S 2000 - 15/05

DRsp Nr. 2008/89636

Bekanntmachung des Schreibens zur erstmaligen Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle gemäß § 22a EStG i.V.m. § 52 Abs. 38a EStG

Nach § 22a Abs. 1 Satz 1 EStG haben die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen für die Träger der Alterssicherung der Landwirte, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehmen, die Unternehmen, die Verträge im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG anbieten, und die Anbieter im Sinne des § 80 EStG (Mitteilungspflichtige) bis zum 31. Mai des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem eine Leibrente oder andere Leistung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG und § 22 Nr. 5 EStG einem Leistungsempfänger zugeflossen ist, der zentralen Stelle eine Rentenbezugsmitteilung zu übermitteln.