Hiermit erläßt das BfF die ergänzte Dienstanweisung (Neufassung) zur Überprüfung von Kindergeldfestsetzungen mit Stand 1. Januar 2005. Die Überarbeitung im Rahmen der Neufassung dient u.a. der Abgrenzung zwischen den Mitwirkungspflichten des Kindergeldberechtigten (§ 90 Abs. 1 AO) und dem Untersuchungsgrundsatz für die Finanzbehörde (§ 88 Abs. 1 AO). Dies gilt insbesondere für den Nachweis von Einnahmen oder Werbungskosten des Kindes.
Auf folgende Änderungen des Einkommensteuergesetzes und der Lohnsteuerrichtlinien wird hingewiesen:
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