Bundesamt für Finanzen - Schreiben vom 22.10.2004
St I 4 - S 2280 - 164/04

Bundesamt für Finanzen - Schreiben vom 22.10.2004 (St I 4 - S 2280 - 164/04) - DRsp Nr. 2008/88343

Bundesamt für Finanzen, Schreiben vom 22.10.2004 - Aktenzeichen St I 4 - S 2280 - 164/04

DRsp Nr. 2008/88343

Veröffentlichung der von den Familienkassen zu beachtenden Standards bei der Festsetzung des Kindergeldes

Die Bearbeitung von Kindergeldvorgängen in den Familienkassen richtet sich ausschließlich nach den Dienstanweisungen, die das Bundesamt für Finanzen im Rahmen seiner Fachaufsicht erlässt (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG).

Die Ausstattung der Familienkassen und die Bearbeitungsabläufe in den Familienkassen weichen nach den Prüfungsfeststellungen des BfF sowie den Feststellungen der Prüfungsämter des Bundes erheblich voneinander ab. Sie genügen häufig nicht den fachlichen Anforderungen und führen teilweise zu einer fehlerhaften Fallbearbeitung. Das BfF sieht in der Standardisierung der Bearbeitung der Kindergeldvorgänge einen wichtigen Ansatz für die Verbesserung der Bearbeitungsqualität und damit der Verringerung der festgestellten erheblichen Fehlerquoten.

Erforderlich ist sowohl die Standardisierung der organisatorischen Voraussetzungen als auch die Standardisierung der Abläufe innerhalb der Familienkassen hinsichtlich

  • der Bearbeitung von Neuanträgen

  • der nach Ablauf eines Kalenderjahres durchzuführenden Prüfungen

  • des Verfahrens bei Änderungen, die für den Kindergeldanspruch maßgeblich sind

  • der Rückforderung des Kindergeldes

  • der Auszahlung des Kindergeldes an Dritte