Die Bearbeitung von Kindergeldvorgängen in den Familienkassen richtet sich ausschließlich nach den Dienstanweisungen, die das Bundesamt für Finanzen im Rahmen seiner Fachaufsicht erlässt (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG).
Die Ausstattung der Familienkassen und die Bearbeitungsabläufe in den Familienkassen weichen nach den Prüfungsfeststellungen des BfF sowie den Feststellungen der Prüfungsämter des Bundes erheblich voneinander ab. Sie genügen häufig nicht den fachlichen Anforderungen und führen teilweise zu einer fehlerhaften Fallbearbeitung. Das BfF sieht in der Standardisierung der Bearbeitung der Kindergeldvorgänge einen wichtigen Ansatz für die Verbesserung der Bearbeitungsqualität und damit der Verringerung der festgestellten erheblichen Fehlerquoten.
Erforderlich ist sowohl die Standardisierung der organisatorischen Voraussetzungen als auch die Standardisierung der Abläufe innerhalb der Familienkassen hinsichtlich
der Bearbeitung von Neuanträgen
der nach Ablauf eines Kalenderjahres durchzuführenden Prüfungen
des Verfahrens bei Änderungen, die für den Kindergeldanspruch maßgeblich sind
der Rückforderung des Kindergeldes
der Auszahlung des Kindergeldes an Dritte
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