Bundesamt für Finanzen - Schreiben vom 27.11.1998
S 2474
Fundstellen:
BStBl 1998 I 1509

Bundesamt für Finanzen - Schreiben vom 27.11.1998 (S 2474) - DRsp Nr. 2008/80055

Bundesamt für Finanzen, Schreiben vom 27.11.1998 - Aktenzeichen S 2474

DRsp Nr. 2008/80055

Familienleistungsausgleich; Änderungen beim Kindergeldrecht im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes (StEntlG) 1999/2000/2002

1. Das Kindergeld für alle ersten und zweiten Kinder soll ab dem 1.1.99 auf 250 DM angehoben werden. Ich bitte bereits jetzt um umgehende Umsetzung durch entsprechende Festsetzung und Auszahlung, auch wenn das einschlägige Gesetz voraussichtlich erst zum Jahresende 1998 verabschiedet wird.

2. Der unschädliche Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge des Kindes wird auf 13.020 DM angehoben, § 52 Abs. 22a EStG 1998.

3. Für alle privaten Arbeitnehmer wird das Kindergeld ab 1999 vom Arbeitsamt - Familienkasse festgesetzt und ausgezahlt. Familienkassen der öffentlichen Arbeitgeber setzen das Kindergeld für ihre Bediensteten wie bisher eigenständig fest.