Nachstehend ist das zum 1. Januar 2011 überarbeitete Kindergeldmerkblatt abgedruckt.
Ich weise darauf hin, dass die aktuellen Versionen sämtlicher vom Bundeszentralamt für Steuern veröffentlichter Vordrucke im Internet unter der Adresse http://www.bzst.de abrufbar sind.
Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.
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