Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - Schreiben vom 29.07.2013
St II 2 - S 2280 PB/13/00003
Fundstellen:
BStBl 2013 I S. 1142

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - Schreiben vom 29.07.2013 (St II 2 - S 2280 PB/13/00003) - DRsp Nr. 2013/80653

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Schreiben vom 29.07.2013 - Aktenzeichen St II 2 - S 2280 PB/13/00003

DRsp Nr. 2013/80653

Familienleistungsausgleich; Antrag auf Kindergeld (KG 1) und Anlage Kind zum Antrag auf Kindergeld

Die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt für die Familienkassen i. S. d. § 72 EStG und der Bundesagentur für Arbeit auf der Internetseite des BZSt Vordruckmuster zur Verfügung.

Der Antrag auf Kindergeld (KG 1) und die Anlage Kind zum Antrag auf Kindergeld wurden im Rahmen einer Arbeitsgruppe beim Bundesministerium der Finanzen überarbeitet, um zur Vereinfachung für Bürger und Verwaltung die Formulierungen und den Aufbau der verschiedenen Vordrucke zum Kindergeldantrag und zur Einkommensteuererklärung anzugleichen. Die neuen Vordrucke sind ab sofort von allen Familienkassen einheitlich zu verwenden. Eine Veränderung durch die Familienkassen (z. B. durch Einfügen eines individuellen Briefkopfes o. Ä.) ist nicht zulässig, da die Vordrucke allgemein verwendet werden können.

Da in der Anlage Kind zum Kindergeldantrag auch die Anspruchsvoraussetzungen für volljährige Kinder abgefragt werden, entfällt die Notwendigkeit, bei volljährigen Kindern den Vordruck „Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes” (KG 7a) an die Antragsteller zu übersenden.

Fundstellen
BStBl 2013 I S. 1142