BVerwG - Urteil vom 09.04.1981 (5 C 62.79) - DRsp Nr. 1996/27854
BVerwG, Urteil vom 09.04.1981 - Aktenzeichen 5 C 62.79
DRsp Nr. 1996/27854
»Aufwendungen für den eigenen Unterkunftsbedarf des dauernd getrennt lebenden Ehegatten gehören nicht zu dem durch den pauschalen Freibetrag nach § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b BAföG abgegoltenen typischen Unterhaltsaufwand; sie können als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 aEStG einen Härtefreibetrag nach § 25 Abs. 6BAföG rechtfertigen.«