BVerwG - Urteil vom 13.06.1975 (III C 63.73) - DRsp Nr. 1996/27214
BVerwG, Urteil vom 13.06.1975 - Aktenzeichen III C 63.73
DRsp Nr. 1996/27214
»1. Ein Vertreibungsschaden an einer gepachteten Gewerbeberechtigung, die zum Betriebsvermögen des Pächters gehört, darf nicht ohne Berücksichtigung der mit ihr im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Förderzinsverpflichtung festgestellt werden.2. Die Verbindlichkeit, die sich aus der Verpflichtung zur Zahlung des Förderzinses ergibt, darf höchstens mit dem Wert des Pächteranteils an der Gewerbeberechtigung angesetzt werden.«