BVerwG - Urteil vom 16.08.1985 (8 C 62.84) - DRsp Nr. 1996/28303
BVerwG, Urteil vom 16.08.1985 - Aktenzeichen 8 C 62.84
DRsp Nr. 1996/28303
»Die Regelung des § 2 Abs. 2 des Hessischen Kirchensteuergesetzes, welche den geschiedenen Elternteil, dem sein Kind nicht zugeordnet wird und der seiner Unterhaltszahlungspflicht für das Kind nachkommt, von den Abzugsbeträgen des § 51 aEStG ausschließt, verletzt für den Veranlagungszeitraum 1978 nicht den Gleichheitssatz.«