BVerwG - Urteil vom 22.03.1973 (III C 61.71) - DRsp Nr. 1996/26788
BVerwG, Urteil vom 22.03.1973 - Aktenzeichen III C 61.71
DRsp Nr. 1996/26788
»1. § 12 Abs. 3 Satz 2 FG ist eine Anrechnungsvorschrift zugunsten des Altenteilsverpflichteten; sie ist auf die Berechnung des Anspruchs des Altenteilsberechtigten nach § 17 Abs. 4 FG nicht anwendbar.2. Der Kapitalwert des Anspruchs des Altenteilsberechtigten wird der Höhe nach nicht durch den Einheits- oder Ersatzeinheitswert des belasteten landwirtschaftlichen Vermögens begrenzt.«