BVerwG - Urteil vom 25.01.1973 (III C 92.71) - DRsp Nr. 1996/26764
BVerwG, Urteil vom 25.01.1973 - Aktenzeichen III C 92.71
DRsp Nr. 1996/26764
»1. Für die Schadensberechnung eines durch Vertreibungsmaßnahmen in Verlust geratenen gewerblichen Unternehmens, das im Erwerbszeitpunkt vorübergehend stillgelegt war und das auch noch in dem Zeitpunkt ruhte, in dem der Betriebsinhaber (Erwerber) vertrieben worden ist, sind die betrieblichen Verhältnisse maßgeblich, die zu Beginn des Kalenderjahres vorlagen, das dem Zeitpunkt des Erwerbes folgte.2. Zur Ermittlung des Ersatzeinheitswertes für ruhende Betriebe ist das Kennzahlverfahren nicht geeignet. Die Wertermittlung hat gemäß § 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV i. V. m. § 7 Abs. 3 der 2. BAA-FeststellungsDV zu geschehen.«