BVerwG - Urteil vom 27.06.1969 (VII C 46.68) - DRsp Nr. 1996/26142
BVerwG, Urteil vom 27.06.1969 - Aktenzeichen VII C 46.68
DRsp Nr. 1996/26142
»Säumniszuschläge für verspätet geleistete Vorauszahlungen sind insoweit herabzusetzen, als sie auf einen Betrag entfallen, der nach der endgültigen Festsetzung der Steuer zu erstatten ist.«