Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte (das Finanzamt -FA-) die Klägerin zu Recht als Haftende für Umsatzsteuerschulden einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Anspruch genommen hat.
Die Klägerin war bis Ende 1996 mit einem Anteil von 2 v. H. neben"A", die einen Anteil von 98 v. H. hielt, Gesellschafterin der "A"/"X" Gesellschaft bürgerlichen Rechts (fortan: GbR). Die GbR war Eigentümerin eines Grundstücks in"Q", welches umsatzsteuerpflichtig vermietet worden war.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|