FG Düsseldorf - Urteil vom 14.12.1998
3 K 233/97 H (U)
Fundstellen:
EFG 1999, 366

Darlegung des Auswahlermessens bei Haftungsbescheid

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.1998 - Aktenzeichen 3 K 233/97 H (U)

DRsp Nr. 2001/2774

Darlegung des Auswahlermessens bei Haftungsbescheid

Bei Inanspruchnahme sämtlicher Gesellschafter einer GbR als Haftungsschuldner kann normalerweise die Darlegung des Auswahlermessens unterbleiben. Dies gilt aber nicht, wenn die Gesellschafterin mit einem Anteil von lediglich 2 % an einer zweigliedrigen GbR in Anspruch genommen werden soll.

Gründe:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte (das Finanzamt -FA-) die Klägerin zu Recht als Haftende für Umsatzsteuerschulden einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Anspruch genommen hat.

Die Klägerin war bis Ende 1996 mit einem Anteil von 2 v. H. neben"A", die einen Anteil von 98 v. H. hielt, Gesellschafterin der "A"/"X" Gesellschaft bürgerlichen Rechts (fortan: GbR). Die GbR war Eigentümerin eines Grundstücks in"Q", welches umsatzsteuerpflichtig vermietet worden war.