SG Dortmund - Urteil vom 17.07.2009
S 22 As 66/08

Darlehen zählt nicht als Einkommen

SG Dortmund, Urteil vom 17.07.2009 - Aktenzeichen S 22 As 66/08

DRsp Nr. 2009/26842

Darlehen zählt nicht als Einkommen

Der Bescheid vom 04.06.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.10.2007 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II).

Der am xxx geborene Kläger stand seit dem 01.01.2005 im Leistungsbezug bei der Beklagten. Ihm waren im Zeitraum vom 01.01.2005 bis zum 15.10.2006 Leistungen für die Kosten der Unterkunft für seine Wohnung in der xxxstr in xxx Höhe von monatlich 187,26 Euro - davon 119,26 Euro Kaltmiete, 26,00 Euro Heizkosten und 42,00 Euro Nebenkosten - bewilligt worden. Ab dem 1.10.2006 waren ihm nach einem Umzug in die xxxstraße in xxx zunächst Leistungen für die Kosten der Unterkunft in Höhe von monatlich 200,25 Euro, ab November in Höhe von monatlich 213,24 - davon 120,24 Euro Kaltmiete, 49,00 Euro Heizkosten und 44,00 Euro Nebenkosten - bewilligt worden.