1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) den Einkommensteuer(ESt)-Bescheid 2012 nach § 91 Abs. 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) ändern konnte.
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