FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.03.2023
16 K 16155/21
Normen:
AO § 29c Abs. 1 Nr. 6 S. 1;

Datenschutzrechtlichen Rechte in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das Finanzamt im Rahmen der Durchführung der Besteuerung von Dritten

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.03.2023 - Aktenzeichen 16 K 16155/21

DRsp Nr. 2023/8743

Datenschutzrechtlichen Rechte in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das Finanzamt im Rahmen der Durchführung der Besteuerung von Dritten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

AO § 29c Abs. 1 Nr. 6 S. 1;

Tatbestand

Dem Rechtsstreit liegt eine am ... erhobene, unter dem Aktenzeichen --Az.-- ... geführte Klage wegen datenschutzrechtlicher Rechte des Klägers zu Grunde.

Gegenstand des Rechtsstreits sind im Wesentlichen die datenschutzrechtlichen Rechte des Klägers in Bezug auf die Verarbeitung von den Kläger betreffenden personenbezogenen Daten durch das beklagte Finanzamt --FA-- im Rahmen der Durchführung der Besteuerung von Dritten, an deren Besteuerungsverfahren der Kläger selbst nicht beteiligt ist. Das Gericht hat in diesem Verfahren durch klageabweisendes Urteil entschieden (Urteil vom ... - ...). Über die vom Gericht zugelassene und vom Kläger eingelegte Revision hat der Bundesfinanzhof --BFH-- noch nicht entschieden (Az.: ...).