FG Hamburg - Urteil vom 23.09.2014
6 K 224/13
Normen:
FGO § 46; DBA-Belgien Art. 6; DBA-Belgien Art. 7; DBA-Belgien Art. 13; DBA-Belgien Art. 23; AEUV Art. 49; AEUV Art. 54;

DBA-Belgien: Eintritt der Finalität im Sinne der sog. finalen Verluste bereits mit Beendigung der aktiven Tätigkeit

FG Hamburg, Urteil vom 23.09.2014 - Aktenzeichen 6 K 224/13

DRsp Nr. 2014/18578

DBA-Belgien: Eintritt der Finalität im Sinne der sog. finalen Verluste bereits mit Beendigung der aktiven Tätigkeit

1. Die Voraussetzungen des § 46 FGO sind Sachentscheidungsvoraussetzungen, so dass die Klage auch in die Zulässigkeit hineinwachsen kann. Entscheidend ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung. 2. Die Finalität im Sinne der sog. finalen Verluste tritt bereits mit der Beendigung der aktiven Tätigkeit ein, denn ab diesem Zeitpunkt kann der Steuerpflichtige keine positiven Einkünfte mehr im Ausland erzielen. 3. Die im Inland als finale Verluste zu berücksichtigenden Verluste werden nach deutschem Recht ermittelt. Hierbei entsteht für das Gericht das Problem, dass ggf. sehr lange Zeiträume nach deutschem Steuerrecht aufgearbeitet werden müssen, denn die Finanzämter haben die Bereiche, die bisher steuerrechtlich ausschließlich einen anderen Mitgliedstaat betroffen haben, nicht eingehend überprüft. Insofern ist das Gericht auf die Mitwirkung des Steuerpflichtigen angewiesen, die Regelung des § 90 Abs. 2 AO erhält in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung.