Einmalige Zuzahlungen zum privat nutzbaren Dienstwagen werden über die Nutzungsdauer des Fahrzeugs verteilt. Dadurch sinken die monatliche Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren davon. Des Weiteren sind eventuelle Rückzahlungen (z.B. aufgrund eines Fahrzeugwechsels) an den Arbeitnehmer bei einer geschickten Vertragsgestaltung steuerfrei. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie die Regelungen eines aktuellen BMF-Schreibens nutzen.
Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Einmalzahlung oder eine Zuzahlung zum Dienstwagen über einen bestimmten Zeitraum, sind die Zahlungen auf den regulären Nutzungszeitraum eines Dienstwagens zu verteilen (BMF-Schreiben v. 03.03.2022 - IV C 5 - S 2334/21/10004 :001, Rdnr. 66). Der Nutzungszeitraum richtet sich bei einem Dienstwagen nach den allgemeinen Grundsätzen der AfA (§ 7 Abs. 1 EStG). Bei einem geleasten Fahrzeug ist der vereinbarte Leasingzeitraum maßgeblich. Die Zuzahlung vermindert somit anteilig den zu versteuernden monatlichen Arbeitslohn über die gesamte Nutzungsdauer.
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