09/2022 - Buchungsfall des Monats
Die von den Gemeinden erhobene Gewerbesteuer ist zwar betrieblich veranlasst, zählt aber nach § 4 Abs. 5b EStG zu den nichtabziehbaren Betriebsausgaben. Gewerbesteuerzahlungen sind innerbilanziell als Betriebsausgabe abziehbar, aber zwingend außerhalb der Bilanz wieder hinzuzurechnen. Dieser Beitrag erklärt, wie Gewerbesteuer richtig gebucht wird und welche Besonderheiten zu beachten sind.